Berufsbeistandschaft

Berufsbeiständinnen / Berufsbeistände

Wird von der KESB eine Massnahme im Kindes- oder Erwachsenenschutz angeordnet, ernennt die Behörde eine geeignete Beistandsperson. Dies kann eine Berufsbeiständin, ein Berufsbeistand sein oder eine Privatperson.

Kindesschutzmassnahmen werden in der Regel durch Berufsbeiständinnen / Berufsbeistände geführt.

 

Private Mandatsträger

Interessieren Sie sich für die Führung einer Massnahme? Können Sie sich vorstellen, z.B. eine ältere Person bei der Erledigung der administrativen Angelegenheiten zu unterstützen? Wir sind immer auf der Suche nach privaten Mandatsträgern.

 

Haben Sie sich entschieden, eine Massnahme zu führen und wurden Sie von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ernannt, stehen wir Ihnen bei Fragen zur Mandatsführung gerne mit Rat und Tat zur Seite.

 

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. 

 

Gregor Kappeler 071 343 72 54 gregor.kappeler@dont-want-spam.sdam.ar.ch 

 

 

 
 

Informationen

Keine Artikel in dieser Ansicht.