Überblick

Entstehung

Die Sozialen Dienste Appenzeller Mittelland haben am 1. Januar 2013 ihren Betrieb aufgenommen. Aufgrund der Einführung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechtes und dem damit verbundenen Wegfall der kommunalen Vormundschaftsbehörden und -sekretariate, entschieden sich die Gemeinderäte der Mittelländer Gemeinden (Bühler, Gais, Speicher, Teufen und Trogen), die Sozialen Dienste zu regionalisieren. Eine entsprechende Vereinbarung wurde geschlossen. 
Die Sozialen Dienste Appenzeller Mittelland führen vier Abteilungen: Sozialhilfe, Berufsbeistandschaft, Asylwesen und Alimentenwesen. Weiter werden freiwillige Beratungen angeboten.
Die strategische Leitung obliegt der Regionalen Sozialhilfebehörde (RSHB). Sie setzt sich aus den jeweiligen ressortverantwortlichen Gemeinderäten der fünf Gemeinden zusammen:

 

Präsident: Tobias Lutz, GR Ressort Soziales, Speicher
Vizepräsident: Simone Thoma, Ressort Soziales, Trogen
Urs Frei, GR Ressort Soziales, Teufen
Mirjam Staub, GR Ressort Soziales, Bühler
Michaela Tanner, GR Ressort Soziales, Gais

 

Die RSHB ist gleichzeitig die Rekursbehörde in Sozialhilfefällen. Die Adresse lautet:
Regionale Sozialhilfebehörde Appenzeller Mittelland, Dorf 10, 9042 Speicher

 

Trägerschaft

Die politischen Gemeinde Bühler, Gais, Speicher, Teufen und Trogen haben sich mittels Vereinbarungen zur Führung der Sozialen Dienste Appenzeller Mittelland verpflichtet. Als Sitzgemeinde wurde die politische Gemeinde Speicher bestimmt.

 
 

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